BSG - Urteil vom 06.09.2018
B 2 U 13/17 R
Normen:
SGB VII § 9 Abs. 1; BKVO Nr. 2108;
Fundstellen:
NZS 2019, 274
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 21.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen L 17 U 275/14
SG Münster, vom 14.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 U 428/12

Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit aufgrund bandscheibenbedingter Schäden der Wirbelsäule in der gesetzlichen UnfallversicherungFeststellung der arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für den erforderlichen UrsachenzusammenhangAnwendbarkeit der sog. Konsensempfehlungen aus dem Jahre 2005

BSG, Urteil vom 06.09.2018 - Aktenzeichen B 2 U 13/17 R

DRsp Nr. 2019/1726

Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit aufgrund bandscheibenbedingter Schäden der Wirbelsäule in der gesetzlichen Unfallversicherung Feststellung der arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für den erforderlichen Ursachenzusammenhang Anwendbarkeit der sog. Konsensempfehlungen aus dem Jahre 2005

Die Feststellung eines in den sog Konsensempfehlungen enthaltenen medizinischen Erfahrungssatzes durch das Berufungsgericht bindet das Revisionsgericht, wenn die naturwissenschaftliche Grundlage hierfür aus sachverständige Stellungnahmen und durch Anhörung eines Sachverständigen gewonnen wurde und nicht feststellbar ist, dass er offensichtlich falsch ist oder offenkundig nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 9 Abs. 1; BKVO Nr. 2108;

Gründe:

I