LSG Hamburg - Urteil vom 06.11.2019
L 2 U 7/19
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 03.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 U 170/17

Anspruch auf Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an den inneren Zusammenhang zwischen einer versicherten Beschäftigung und vom Beschäftigten durchgeführten Verrichtungen im Rahmen einer konkreten RechtspflichtKeine Verrichtung einer versicherten Tätigkeit beim Fitnesstraining eines Profi-Eishockeyspielers

LSG Hamburg, Urteil vom 06.11.2019 - Aktenzeichen L 2 U 7/19

DRsp Nr. 2020/13272

Anspruch auf Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an den inneren Zusammenhang zwischen einer versicherten Beschäftigung und vom Beschäftigten durchgeführten Verrichtungen im Rahmen einer konkreten Rechtspflicht Keine Verrichtung einer versicherten Tätigkeit beim Fitnesstraining eines Profi-Eishockeyspielers

1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er am 1. Juni 2009 einen Arbeitsunfall erlitten hat.