LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 05.12.2018
L 3 R 1099/17
Normen:
SGB VI § 46; SGB VI § 88 Abs. 2 S. 1; DPSVA (1990) Art. 27 Abs. 1 S. 1; DPSVA (1990) Art. 27 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 24.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 49 R 1716/15

Anspruch auf Feststellung von in Polen zurückgelegten Versicherungszeiten unter Heranziehung des Deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens vom 9. Oktober 1975Anforderungen an einen rechtlich gesicherten gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Geltung von Übergangsbestimmungen ab dem 1. Januar 1991

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2018 - Aktenzeichen L 3 R 1099/17

DRsp Nr. 2020/6361

Anspruch auf Feststellung von in Polen zurückgelegten Versicherungszeiten unter Heranziehung des Deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens vom 9. Oktober 1975 Anforderungen an einen rechtlich gesicherten gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Geltung von Übergangsbestimmungen ab dem 1. Januar 1991

Für die Anwendung der Besitzschutzregelung des § 88 Abs. 2 S. 1 SGB VI auf die Hinterbliebenenrente nach § 46 SGB VI spielt es keine Rolle, dass die Witwe erst nach dem Stichtag des 31.12.1990 aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland verzogen ist. Insbesondere verhindert die Regelung des Art. 27 DPSVA (1990) nicht die Anwendung des § 88 SGB VI.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.11.2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 46; SGB VI § 88 Abs. 2 S. 1; DPSVA (1990) Art. 27 Abs. 1 S. 1; DPSVA (1990) Art. 27 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe der großen Witwenrente der Klägerin.

Die am 00.00.0000 geborene Klägerin ist polnische Staatsangehörige und übersiedelte im Januar 1995 in die Bundesrepublik Deutschland. Sie heiratete am 00.00.0000 den am 00.00.0000 in Oberschlesien geborenen D (im Folgenden: Versicherter).