Der Kläger nimmt die Beklagte auf Wiedereinstellung in Anspruch.
Der 1945 geborene, verheiratete und einem Kind unterhaltsverpflichtete Kläger trat am 21.03.1973 als technischer Angestellter in die Dienste der Firma S... GmbH, die ihn zuletzt in dem Bereich Qualitätssicherung einsetzte.
Im Herbst 2001 benannte sich die Firma S... GmbH in Firma G... GmbH um.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2001 wurde die Beklagte gegründet. Alleingesellschafterin war die G... GmbH.
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