Der Rechtsstreit ist durch das vom Kläger mit Schreiben vom 02. April 2019 angenommene Anerkenntnis der Beklagten vom 21. März 2019 erledigt.
Die im Berufungsverfahren erhobene Widerklage der Beigeladenen ist wirkungslos.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beigeladene begehrt die Fortsetzung des Verfahrens.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|