Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 10.11.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer kieferorthopädischen Heilbehandlung.
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