LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.03.2023
L 10 R 997/22
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 2; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2; SGB VI § 43 Abs. 3; SGB VI § 43 Abs. 4; SGB VI § 43 Abs. 5; SGB VI § 101 Abs. 1; SGB VI § 102 Abs. 2; SGB VI § 122 Abs. 2 S. 2; SGB VI § 241 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 -6;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 23.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 83/21

Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen RentenversicherungErforderlichkeit einer rückschauenden Betrachtungsweise für den Eintritt des LeistungsfallsBeweislast des Versicherten für das Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2023 - Aktenzeichen L 10 R 997/22

DRsp Nr. 2023/5972

Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung Erforderlichkeit einer rückschauenden Betrachtungsweise für den Eintritt des Leistungsfalls Beweislast des Versicherten für das Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

Für die Beurteillung des Eintritts des Leistungsfalls der Erwerbsminderung ist eine rückschauende Betrachtungsweise maßgeblich. Stellt sich retrospektiv heraus, dass eine (zunächst möglicherweise nur vorübergehende) Leistungsminderung nicht endet, ist der Beginn der Leistungsminderung identisch mit dem Eintritt der Erwerbsminderung. Die objektive Beweislast für das Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalls trägt der die Rente begehrende Versicherte.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23.02.2022 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 2; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2; SGB VI § 43 Abs. 3; SGB VI § 43 Abs. 4; SGB VI § 43 Abs. 5; SGB VI § 101 Abs. 1; SGB VI § 102 Abs. 2; SGB VI § 122 Abs. 2 S. 2; SGB VI § 241 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 -6;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung.