Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 01.08.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung im Zeitraum vom 01.03.2019 bis 31.10.2022 streitig.
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