1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über einen Gründungszuschuss der Klägerin.
Die am 23. Mai 1979 geborene Klägerin war bis zum 31. Dezember 2015 bei der Rechtsanwaltskanzlei F. als Rechtsanwältin beschäftigt. Die Klägerin kündigte das Arbeitsverhältnis am 30. September 2015 zum 31. Dezember 2015. Am 28. Dezember 2015 schloss sie einen Aufhebungsvertrag zum 31. Dezember 2015. Sie befand sich bis zum 19. Januar 2016 in Elternzeit.
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