Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 20. Oktober 2015 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung von sogenannten Analogleistungen nach dem
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