LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 15.03.2017
L 7 AY 5085/15
Normen:
AsylbLG § 2; EFA Art. 1; SGG § 75 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 20.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 AY 2831/14

Anspruch auf Gewährung sog. Analogleistungen nach dem AsylbLGKeine Verurteilung eines anderen Leistungsträgers im sozialgerichtlichen Verfahren nach bestandskräftiger Leistungsablehnung

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.03.2017 - Aktenzeichen L 7 AY 5085/15

DRsp Nr. 2018/1121

Anspruch auf Gewährung sog. Analogleistungen nach dem AsylbLG Keine Verurteilung eines anderen Leistungsträgers im sozialgerichtlichen Verfahren nach bestandskräftiger Leistungsablehnung

Eine Verurteilung eines anderen Leistungsträgers nach § 75 Abs. 5 SGG ist ausgeschlossen, wenn dieser die Leistungsgewährung bereits bestandskräftig abgelehnt hat.

Tenor

Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 20. Oktober 2015 werden zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

AsylbLG § 2; EFA Art. 1; SGG § 75 Abs. 5;

Gründe

I.

Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung von sogenannten Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Zeit vom 1. Januar bis 30. April 2010.