Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 12.07.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt die Gewährung höherer Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung eines Grundrentenzuschlags.
Die 1957 in der ehemaligen UdSSR geborene Klägerin ist Mutter von fünf Kindern (E1, geb. 1977, H1, geb. 1980, A1, geb. 1986, M1, geb. 1988 und C1, geb. 1991) und übersiedelte als Vertriebene im Dezember 1987 in die Bundesrepublik Deutschland.
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