Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 15. April 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten wegen der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), seit dem Berufungsverfahren nur noch für die Zeit von September bis November 2005 und für Januar 2006.
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