Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 16. Juli 2021 teilweise aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung der Bescheide vom 20. Dezember 2019, 27. Mai 2020 sowie 19. Juni 2020, jeweils in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. September 2020, verurteilt, dem Kläger im Zeitraum vom 1. September 2020 bis 31. Mai 2021 höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Berücksichtigung von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 858,26 Euro zu gewähren.
Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
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