LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.07.2000 L 6 VG 2334/97
Normen:
BVG § 1 ; OEG § 1 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 6 VG 349/93 - 24.03.1994,
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Mobbing
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2000 - Aktenzeichen L 6 VG 2334/97
DRsp Nr. 2006/23642
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Mobbing
Bei einer psychischen Erkrankung nebst ihren körperlichen Ausgestaltungen eines Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr liegt kein Entschädigungsanspruch gem § 1 Abs 1 S 1 OEG vor, wenn kein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff vorliegt. Eine Kette von Ereignissen als ein längerfristiger Gesamtprozeß mit überwiegend vielen kleinen "tausend Nadelstichen" (Mobbing) entspricht nicht dem Begriff des tätlichen Angriffs iS von § 1 Abs 1OEG. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]