Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 29. Juli 2022 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Die Berufung des Beklagten richtet sich gegen die erstinstanzliche Aufhebung seiner Ablehnung der Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten (
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