I
Die Klägerin begehrt Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (
Am 20. Februar 1999 starben der Ehemann der Klägerin und ihre 11-jährige Enkelin bei einem Verkehrsunfall. Am Abend des Unfalltages wurde der Leichnam der Enkelin in der Leichenhalle sexuell missbraucht; die Klägerin erfuhr davon. Der Täter wurde wegen Störung der Totenruhe (§ 168 Abs 1 Strafgesetzbuch >StGB<) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Im Herbst 1999 beantragte die Klägerin, wegen dessen gesundheitlicher Folgen der Tat (schwere Depressionen und Schlafstörungen sowie Angstzustände) Beschädigtenversorgung nach dem . Der Beklagte lehnte den Antrag ab (Bescheid vom 4. Januar 2000; Widerspruchsbescheid vom 17. April 2000). Das Sozialgericht Speyer () hat die Klage im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, hier fehle der vom vorausgesetzte Angriff auf eine lebende Person (Urteil vom 23. Mai 2002).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|