SG Reutlingen - Beschluss vom 20.11.2007
S 12 AS 3858/07 ER
Normen:
SGB II § 31 Abs. 2 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bestimmtheit des Absenkungsbescheides

SG Reutlingen, Beschluss vom 20.11.2007 - Aktenzeichen S 12 AS 3858/07 ER - Aktenzeichen S 12 AS 3858/07

DRsp Nr. 2008/9366

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bestimmtheit des Absenkungsbescheides

Ein Bescheid ist hinreichend bestimmt, wenn für den verständigen Beteiligten der Wille der Behörde unzweideutig erkennbar wird und eine unterschiedliche subjektive Bewertung nicht möglich ist (hier bei einem Absenkungsbescheid, der die Verfügung beinhaltet, dass die bewilligten Leistungen monatlich um 10 % der Regelleistung, höchstens jedoch in Höhe des Gesamtauszahlungsbetrages abgesenkt werden). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 31 Abs. 2 ;