SG Karlsruhe - Beschluss vom 26.10.2007
S 5 AS 5035/07 ER
Normen:
SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 § 23 Abs. 3 S. 2 § 23 Abs. 3 S. 5 § 27 Nr. 3 ; SGG § 86b Abs. 2 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Erstausstattung mit Haushaltsgerät über Pauschalbeträge

SG Karlsruhe, Beschluss vom 26.10.2007 - Aktenzeichen S 5 AS 5035/07 ER - Aktenzeichen S 5 AS 5035/07

DRsp Nr. 2008/9254

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Erstausstattung mit Haushaltsgerät über Pauschalbeträge

Für die Erbringung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind pauschalierende Regelungen nicht generell ausgeschlossen. Erforderlich ist aber, dass trotz Typisierung der existenznotwendige Bedarf in möglichst allen Fällen abgedeckt wird. Angesichts dessen ist ein Pauschalbetrag zu niedrig, wenn er nur unter günstigen Umständen zur Bedarfsdeckung ausreicht. Der Leistungsempfänger kann in der Regel nicht darauf verwiesen werden, längere Zeit auf ein besonders preiswertes Angebot zu warten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 § 23 Abs. 3 S. 2 § 23 Abs. 3 S. 5 § 27 Nr. 3 ; SGG § 86b Abs. 2 ;