SG Neuruppin, vom 01.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AS 950/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Entlassungsentschädigung als Einkommen
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007 - Aktenzeichen L 10 B 1845/07 AS ER - Aktenzeichen L 10 B 1853/07 AS PKH
DRsp Nr. 2008/8845
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Entlassungsentschädigung als Einkommen
Steht eine einmalige Zahlung dem Hilfebedürftigen tatsächlich nicht mehr zur Verfügung, so kann sie dann nicht mehr als fiktives monatliches Einkommen angerechnet werden (hier: Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]