Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. November 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Streitig ist, ob das dem Kläger für den Zeitraum vom 16. bis 25.11.2005 gewährte und seinem Konto am 1.12.2005 gutgeschriebene Krankengeld bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) nach dem SGB II für den Monat Dezember 2005 zu berücksichtigen ist.
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