BSG - Urteil vom 17.03.2009
B 14 AS 15/08 R
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NZS 2009, 683
Vorinstanzen:
SG Altenburg, vom 14.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 37 AS 2447/06

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Verletztenrente wegen einer Wehrdienstbeschädigung als Wehrpflichtiger bei der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR als Einkommen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung; Verfassungsmäßigkeit

BSG, Urteil vom 17.03.2009 - Aktenzeichen B 14 AS 15/08 R

DRsp Nr. 2009/11087

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Verletztenrente wegen einer Wehrdienstbeschädigung als Wehrpflichtiger bei der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR als Einkommen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung; Verfassungsmäßigkeit

Die Verletztenrente aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung als Wehrpflichtiger der Nationalen Volksarmee ist bei der Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in vollem Umfang als Einkommen zu berücksichtigen.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 14. Januar 2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Thüringer Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Der Kläger begehrt höhere Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für den Zeitraum vom 1. Februar 2006 bis zum 31. Januar 2007.