Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II (Alg II) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für den Zeitraum vom 1.9.2007 bis zum 31.12.2007 streitig.
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