SG Karlsruhe - Urteil vom 16.05.2007 S 6 AS 4832/06
Normen:
GG Art. 103 Art. 19 Abs. 4 ; SGB X § 31 S. 1 § 35 Abs. 1 § 41 S. 1 § 42 S. 1 ; SGB II § 19 S. 2 § 19 S. 3 § 22 Abs. 1 S. 1 § 44a Abs. 1 S. 1 § 44a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 § 44a S. 1 § 44a S. 2 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; SGG § 77 ;
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erlass eines Bescheids mit einer bestimmten Berechnung des Einkommens, Bindungswirkung der Feststellung der Hilfebedürftigkeit durch die Agentur für Arbeit nach § 44a SGB II gegenüber dem kommunalen Träger
SG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.2007 - Aktenzeichen S 6 AS 4832/06
DRsp Nr. 2007/20783
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erlass eines Bescheids mit einer bestimmten Berechnung des Einkommens, Bindungswirkung der Feststellung der Hilfebedürftigkeit durch die Agentur für Arbeit nach § 44a SGB II gegenüber dem kommunalen Träger
1. Ein Anspruch auf Erlass eines bestimmten Verwaltungsakts erstreckt sich zunächst nur auf den Verfügungssatz. Die Angaben über die Berechnung des anzurechnenden Einkommens im Rahmen einer Entscheidung über Leistungen nach dem SGB II sind nur Teil der Begründung des Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheids. Sie sind nicht Teil des Verfügungssatzes.2. Aus § 44a Abs. 1 S. 1 SGB II folgt nicht, dass der kommunale Träger an die Feststellungen der Bundesagentur über das anzurechnende Einkommen gebunden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 103 Art. 19 Abs. 4 ; § S. 1 § Abs. § S. 1 § S. 1 ;
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