Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
I.
Die Beteiligten streiten über existenzsichernde Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) und hilfsweise nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches - Sozialhilfe - (SGB XII).
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