BSG - Urteil vom 29.03.2007
B 7b AS 4/06 R
Normen:
ArbMDienstLG 4; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2 Art. 20 Abs. 1, 3 ; SGB II § 38 § 65 Abs. 4 ; SGB III § 190 Abs. 3 S. 1 § 428 Abs. 1 ; SGG § 123 § 73 Abs. 2 S. 2 § 96 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 29.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 5/05
SG Koblenz, vom 12.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 2/05

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Klagehäufung bei Bedarfsgemeinschaft, Anwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG - Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe

BSG, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen B 7b AS 4/06 R

DRsp Nr. 2007/14953

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Klagehäufung bei Bedarfsgemeinschaft, Anwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG - Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe

1. Machen beide Ehepartner einer Bedarfsgemeinschaft ihre individuellen Ansprüche auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II geltend, so ist der Klageantrag nach dem sog "Meistbegünstigungsprinzip" auszulegen. Es besteht daher Veranlassung, die von einer Person der Bedarfsgemeinschaft, eingelegten Rechtsbehelfe bzw. die Urteile des SG und des LSG erweiternd dahin auszulegen, dass alle Personen der Bedarfsgemeinschaft sowohl von den entsprechenden prozessualen Anträgen als auch von den Urteilen des SG und des LSG erfasst werden. 2. Beim Arbeitslosengeld II kommt eine analoge Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG auf Bewilligungsbescheide für Folgezeiträume grundsätzlich nicht in Betracht. 3. Die Ersetzung des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe nach §§ 190 ff SGB III durch Regelungen des SGB II mit Wirkung ab 1.1.2005 war verfassungsmäßig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ArbMDienstLG 4; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2 Art. 20 Abs. 1, 3 ; SGB II § 38 § 65 Abs. 4 ; SGB III § 190 Abs. 3 S. 1 § 428 Abs. 1 ; SGG § 123 § 73 Abs. 2 S. 2 § 96 Abs. 1 ;

Gründe: