Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Januar 2008 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten auch des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten um einen Anspruch des Klägers auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vom 11. Mai bis 31. Dezember 2005.
Der Kläger war seit April 2002 inhaftiert und befand sich anschließend seit dem 22. Dezember 2003 im Maßregelvollzug im Zentrum für Psychiatrie R in therapeutischer Behandlung. Am 2. Mai 2005 wurden dem Kläger von der zuständigen Staatsanwaltschaft in W Vollzugslockerungen zur Arbeitsuche und Arbeitsaufnahme bewilligt.
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