Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. November 2007 aufgehoben. Das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24. Januar 2007 wird geändert und der Bescheid des beklagten Job Centers vom 23. Juni 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Juli 2006 in vollem Umfang aufgehoben.
Das beklagte Job Center trägt die Kosten des Verfahrens in allen drei Rechtszügen.
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