Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.04.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der dem Kläger zu gewährenden Grundsicherungsleistungen, hier insbesondere ein höherer Bedarf auf Grund alters- und geschlechtsspezifischer Diskriminierung, Rechtsmittelkosten, sowie die Übernahme der Kosten für einen Elektroradiator zum zusätzlichen Beheizen der Wohnung im Kalenderjahr 2015, verbunden mit einer Erstattungsforderung in Höhe von 120,60 Euro nach endgültiger Festsetzung streitig.
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