Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.04.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig zwischen den Beteiligten ist die Höhe der dem Kläger zu gewährenden Grundsicherungsleistungen, hier insbesondere ein höherer Bedarf aufgrund alters- und geschlechtsspezifischer Diskriminierung, Rechtsmittelkosten sowie die Übernahme der Kosten für einen Elektroradiator zum zusätzlichen Beheizen der Wohnung im zweiten Kalenderhalbjahr 2014.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8a. 8b. 9. 9a. 10. 11.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|