LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 10.10.2018
L 12 AS 1046/17
Normen:
SGB II § 22 Abs. 3; SGG § 51 Abs. 2; GG Art. 34 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 06.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 46 AS 2230/15

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IILeistungen für Unterkunft und HeizungKeine Übernahme der Kosten für einen Elektroradiator beim Vorhandensein einer GasetagenheizungKeine Prüfung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch die Sozialgerichte

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.10.2018 - Aktenzeichen L 12 AS 1046/17

DRsp Nr. 2019/16453

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Keine Übernahme der Kosten für einen Elektroradiator beim Vorhandensein einer Gasetagenheizung Keine Prüfung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch die Sozialgerichte

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.04.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 3; SGG § 51 Abs. 2; GG Art. 34 S. 3;

Tatbestand

Streitig zwischen den Beteiligten ist die Höhe der dem Kläger zu gewährenden Grundsicherungsleistungen, hier insbesondere ein höherer Bedarf aufgrund alters- und geschlechtsspezifischer Diskriminierung, Rechtsmittelkosten sowie die Übernahme der Kosten für einen Elektroradiator zum zusätzlichen Beheizen der Wohnung im zweiten Kalenderhalbjahr 2014.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8a. 8b. 9. 9a. 10. 11.