BSG - Urteil vom 06.09.2007
B 14/7b AS 60/06 R
Normen:
SGB II § 7 Abs. 4 Alt. 1 § 7 Abs. 4 S. 1 § 7 Abs. 4 S. 2 § 7 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 ; SGB X § 107 ; SGG § 184 Abs. 1 § 193 Abs. 4 § 55 Nr. 1 § 75 ; StGB § 56 Abs. 2 § 57 ;
Fundstellen:
NZS 2008, 493
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 29.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 130/06
SG Augsburg, - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 494/05

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Prognose einer länger als sechs Monate dauernden Unterbringung in einer stationären Einrichtung

BSG, Urteil vom 06.09.2007 - Aktenzeichen B 14/7b AS 60/06 R

DRsp Nr. 2008/5035

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Prognose einer länger als sechs Monate dauernden Unterbringung in einer stationären Einrichtung

Sinn des § 7 Abs. 4 SGB II ist es, durch eine Prognoseentscheidung zu Beginn der Unterbringung einen Wechsel des Leistungsträgers nach nur kurzer Zeit innerhalb der Dauer von weniger als sechs Monaten zu vermeiden, denn die Prognoseentscheidung bleibt grundsätzlich für die Dauer der Bewilligungsentscheidung maßgeblich. Daher hat eine auf einer Prognose von unter sechs Monaten bestehende Bewilligung nach dem SGB II im Regelfall auch bei einer nicht prognostizierbaren über sechs Monaten hinausgehenden Dauer der Unterbringung Bestand. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 4 Alt. 1 § 7 Abs. 4 S. 1 § 7 Abs. 4 S. 2 § 7 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 ; SGB X § 107 ; SGG § 184 Abs. 1 § 193 Abs. 4 § 55 Nr. 1 § 75 ; StGB § 56 Abs. 2 § 57 ;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger für die Zeit vom 14. Juli bis 1. November 2005 ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zusteht.