Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 11. Mai 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Umstritten sind Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere ein Rücknahme- und Erstattungsbescheid.
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