SG Hildesheim - Gerichtsbescheid vom 20.11.2007
S 12 SF 76/06
Normen:
BKGG § 25 ; SGB X § 33 § 63 ; SGB II § 41 ;

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Statthaftigkeit des Widerspruchs gegen eine Auszahlung von Geldleistungen

SG Hildesheim, Gerichtsbescheid vom 20.11.2007 - Aktenzeichen S 12 SF 76/06

DRsp Nr. 2008/20657

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Statthaftigkeit des Widerspruchs gegen eine Auszahlung von Geldleistungen

Gegen die Auszahlung eines Geldbetrages durch einen Leistungsträger im Rahmen des SGB II ist kein Widerspruch zulässig, da es sich um einen Realakt und nicht um einen Verwaltungsakt handelt. In diesem Sinne ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Bundeskindergeldgesetz sowie zum Krankengeldbezug auf das SGB II nicht übertragbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 25 ; SGB X § 33 § 63 ; SGB II § 41 ;