BSG - Urteil vom 06.12.2007
B 14/7b AS 54/06 R
Normen:
AlgIIV § 1 Abs. 1 Nr. 8 § 3 Abs. 1 Nr. 1 § 3 Nr. 1 ; EStG § 31 § 62 Abs. 1 § 74 Abs. 1 §§ 62 ff. ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1, 2, 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 § 7 Abs. 3 Nr. 4 ;
Fundstellen:
FEVS 59, 395
FamRZ 2008, 886
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 14.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 100/06
SG München, - Vorinstanzaktenzeichen 52 AS 694/05

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Kindergeld für volljährige Kinder als Einkommen des Kindergeldberechtigten

BSG, Urteil vom 06.12.2007 - Aktenzeichen B 14/7b AS 54/06 R

DRsp Nr. 2008/5051

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Kindergeld für volljährige Kinder als Einkommen des Kindergeldberechtigten

1. Es ist nicht verfassungswidrig, das Kindergeld des im Elternhaushalt lebenden volljährigen Kindes als Einkommen gem § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II des Kindergeldberechtigten anzurechnen.2. Auch eine direkte Auszahlung des Kindergeldes von der Kindergeldkasse an das im Elternhaushalt lebende volljährige Kind führt nicht zur Anrechnung des Kindergeldes als dessen Einkommen, solange keine Abzweigung nach § 74 EStG vorliegt.3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei dem volljährigen Kindergeldberechtigten ein Pauschbetrag in Höhe von 30 Euro gem § 3 Abs. 1 Nr. 1 AlgIIV von den bei ihm zu berücksichtigenden Kindergeldeinkünften abgezogen wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AlgIIV § 1 Abs. 1 Nr. 8 § 3 Abs. 1 Nr. 1 § 3 Nr. 1 ; EStG § 31 § 62 Abs. 1 § 74 Abs. 1 §§ 62 ff. ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1, 2, 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 § 7 Abs. 3 Nr. 4 ;

Gründe:

I. Der Kläger begehrt höheres Arbeitslosengeld II (Alg II) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 31. März 2006 ohne Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen.