Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 30. April 2010 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Der Kläger begehrt die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - ([SGB II] nur noch) für die Zeit vom 1.10.2006 bis zum 8.11.2009.
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