Die Revision der Beklagten gegen das Urteil Bayerischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten auch des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten um die Höhe der dem Kläger für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2005 zustehenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Streitig ist dabei insbesondere, ob der Kläger mit seinem Vater in einer Haushaltsgemeinschaft gemäß § 9 Abs 5 SGB II lebt.
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