I. Die Klägerin begehrt die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 14. Juni 2006. Streitig ist die Frage, ob die Klägerin sich in diesem Zeitraum in einer die Leistungen nach dem SGB II ausschließenden stationären Einrichtung gemäß § 7 Abs 4 SGB II aufgehalten hat.
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