LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 27.11.2007
L 13 AS 158/07 ER
Normen:
AlgIIV § 2a Abs. 1 S. 1 ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 ; SGB IV § 15 Abs. 1 ; SGG § 86b Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg (Oldenburg) - S 48 AS 649/07 ER - 04.05.2007,

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, zu berücksichtigendes Einkommen, Abschreibungen bei selbständiger Arbeit

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.11.2007 - Aktenzeichen L 13 AS 158/07 ER

DRsp Nr. 2008/8966

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, zu berücksichtigendes Einkommen, Abschreibungen bei selbständiger Arbeit

Bei der Ermittlung des Einkommens eines Selbstständigen sind steuerrechtlich erlaubte Abschreibungen zu berücksichtigen, obwohl dies im Ergebnis dazu führt, dass die Einkommen aus selbstständiger Arbeit bei der Berechnung gegenüber dem Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit privilegiert werden, weil häufig den Abschreibungen keine realen Geldflüsse im Bewilligungszeitraum gegenüberstehen. In einem Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist von dieser vom Verordnungsgeber vorgesehenen strikten Orientierung am Steuerrecht als geltendes Recht auszugehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AlgIIV § 2a Abs. 1 S. 1 ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 ; SGB IV § 15 Abs. 1 ; SGG § 86b Abs. 2 S. 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darum, ob im Rahmen der Gewährung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) von den Einkünften des Antragstellers zu 2. aus einer selbstständigen Gewerbetätigkeit die steuerrechtlich vorgenommenen Abschreibungen im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden müssen.