LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.11.2019
L 2 AS 154/19
Normen:
SGB II § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGB II § 28 Abs. 5; SchulG LSA § 1 Abs. 2 Nr. 8; SchulG LSA § 27 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 und Nr. 16; SchulG LSA § 30 Abs. 3 S. 4;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 26.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 2076/15

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeBedarfe für Bildung und Teilhabe bei Teilnahme an einer Schulfahrt ins AuslandKeine Kostenübernahme für die Teilnahme an einer Studienreise nach London im Rahmen einer Projektwoche der Schule im schulrechtlichen Rahmen des Landes Sachsen-Anhalt

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.11.2019 - Aktenzeichen L 2 AS 154/19

DRsp Nr. 2019/17997

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Bedarfe für Bildung und Teilhabe bei Teilnahme an einer Schulfahrt ins Ausland Keine Kostenübernahme für die Teilnahme an einer Studienreise nach London im Rahmen einer Projektwoche der Schule im schulrechtlichen Rahmen des Landes Sachsen-Anhalt

Die Teilnahme an einer Studienreise nach London im Rahmen einer Projektwoche der Schule entspricht nicht im schulrechtlichen Rahmen des Landes Sachsen-Anhalt einer mehrtägigen Klassenfahrt.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 26. Januar 2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; SGB II § 28 Abs. 5; SchulG LSA § 1 Abs. 2 Nr. 8; SchulG LSA § 27 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 und Nr. 16; SchulG LSA § 30 Abs. 3 S. 4;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten für eine Projektfahrt nach London.