Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 26. Januar 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten für eine Projektfahrt nach London.
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