Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die Rechtmäßigkeit der an den Antragsteller ergangenen Aufforderung des Antragsgegners, vorzeitig Altersrente zu beantragen.
Der am ... 1953 geborene Antragsteller bezieht vom Antragsgegner Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II).
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