ArbG Aachen, vom 17.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 313/20
Anspruch auf Herausgabe eines DienstfahrzeugsEigentumsvermutung an PKW für ehemalige Lebensgefährtin des BetriebsinhabersÜbernahme der PKW-Kosten durch Betrieb als Gegenbeweis für EigentumsvermutungVermutung des unmittelbaren Eigenbesitzes an PKW
LAG Köln, Urteil vom 09.09.2021 - Aktenzeichen 6 Sa 941/20
DRsp Nr. 2021/18118
Anspruch auf Herausgabe eines DienstfahrzeugsEigentumsvermutung an PKW für ehemalige Lebensgefährtin des BetriebsinhabersÜbernahme der PKW-Kosten durch Betrieb als Gegenbeweis für EigentumsvermutungVermutung des unmittelbaren Eigenbesitzes an PKW
1. Hat die ehemals im Betrieb mitarbeitende ehemalige Lebensgefährtin des Betriebsinhabers unmittelbaren Eigenbesitz an einem Auto, wird nach § 1006BGB zu ihren Gunsten vermutet, dass sie Eigentümerin des Autos ist. Das gilt auch dann, wenn der Betriebsinhaber und ehemalige Lebensgefährte als Halter des Autos in Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Kraftfahrzeugbrief) ist.2. Die Eigentumsvermutung aus § 1006BGB kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286ZPO durch den Beweis des Gegenteils widerlegt werden, wobei dieser Beweis auch mit Hilfe von Beweiszeichen (Indiztatsachen) und Erfahrungssätzen geführt werden kann, wie zum Beispiel mit dem unstreitigen Vortrag, der Käufer, Halter und Inhaber der Zulassungsbescheinigung Teil II habe von Beginn an bis zuletzt die Beiträge zur Kfz-Versicherung, die Kfz-Steuer und das Benzin bezahlt.
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