BSG - Urteil vom 19.04.2007
B 3 KR 9/06 R
Normen:
SGB IV § 19 S. 1 ; SGB V § 20 Abs. 4 S. 1 § 33 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 98, 213
NZS 2008, 209
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 22.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 (2) KR 107/05
SG Duisburg, vom 12.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 (7) KR 175/03

Anspruch auf Hilfsmittel in der Krankenversicherung zum Besuch von Ärzten und Therapeuten

BSG, Urteil vom 19.04.2007 - Aktenzeichen B 3 KR 9/06 R

DRsp Nr. 2007/12982

Anspruch auf Hilfsmittel in der Krankenversicherung zum Besuch von Ärzten und Therapeuten

Das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen, wird in aller Regel durch die Erschließung des Nahbereichs erfüllt. Es besteht kein Anspruch auf einen behinderungsgerechten Umbau eines PKW als Hilfsmittel, soweit größere Entfernungen wegen der Besonderheiten des Wohnorts eines Versicherten oder aufgrund der Auswahlfreiheit bei der Arzt- bzw Therapeutenwahl zurückzulegen sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB IV § 19 S. 1 ; SGB V § 20 Abs. 4 S. 1 § 33 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf Kostenerstattung für den behinderungsgerechten Umbau seines Pkw im Rahmen der Hilfsmittelversorgung.