Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 14.07.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Hinterbliebenenleistungen.
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