Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. August 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Gewährung großer Witwenrente aus der Versicherung des am 15.6.2003 verstorbenen H. M. S. (im Folgenden: Versicherter).
Die 1953 geborene Klägerin heiratete am 10.11.2002 den 1954 geborenen Versicherten. Dieser hatte seit dem 1.5.1996 von der früheren Landesversicherungsanstalt (LVA) Berlin Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezogen (Zahlbetrag ab dem 1.7.1999: 1128,09 DM/Monat). Die Klägerin erzielte aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit als Inhaberin einer Cocktailbar im Jahr 2001 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 3599 DM; in den Jahren 2002 und 2003 wurde auf eine Steuerfestsetzung ganz verzichtet.
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