LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.08.2019
L 18 AL 208/17
Normen:
SGB III i.d.F. v. 02.12.2006 § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
NZI 2020, 318
Vorinstanzen:
SG Neuruppin, vom 09.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 AL 164/09

Anspruch auf Insolvenzgeld

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.08.2019 - Aktenzeichen L 18 AL 208/17

DRsp Nr. 2019/17702

Anspruch auf Insolvenzgeld

Für eine positive Beantwortung der Frage, ob zum Zeitpunkt der Betriebseinstellung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt, genügt es, wenn alle äußeren Tatsachen und insofern der Anschein für eine Masseunzulänglichkeit sprechen. Allein aus einer Zahlungsunwilligkeit kann nicht auf eine offensichtliche Masselosigkeit geschlossen werden.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 9. November 2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu er-statten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III i.d.F. v. 02.12.2006 § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Insolvenzgeld (Insg).