Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. Februar 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten wegen der Bewilligung von Insolvenzgeld (Insg) für einen Schadensersatzanspruch wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs.
Der Kläger war als KFZ-Mechaniker bei der F. V. G. GmbH (
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