LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.11.2019
L 3 AL 5/18
Normen:
SGB III § 165 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 -3; SGB III § 324 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
ZInsO 2020, 1082
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 02.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AL 90/14

Anspruch auf Insolvenzgeld nach dem SGB IIIEintritt von Masselosigkeit vor Eintritt der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.11.2019 - Aktenzeichen L 3 AL 5/18

DRsp Nr. 2020/2877

Anspruch auf Insolvenzgeld nach dem SGB III Eintritt von Masselosigkeit vor Eintritt der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit

Lässt sich eine offensichtliche Masselosigkeit im Zeitpunkt der Betriebseinstellung nicht feststellen, fehlt es für einen Insolvenzgeldanspruch an einem Insolvenzereignis im Sinne des § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB III.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 2. Oktober 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 165 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 -3; SGB III § 324 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist ein Anspruch auf Insolvenzgeld für die Monate Dezember 2013 und Januar 2014.

Der 1961 geborene Kläger war seit dem 12. März 2013 bei der Firma Dipl.Ing S M GmbH (im Folgenden: S M ) in I als Bauleiter beschäftigt.