BSG - Urteil vom 15.10.1998
B 14 KG 1/98 R
Normen:
BAföG § 15 Abs. 3 Nr. 3, § 15 Abs. 4 ; BKGG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 S. 5; HRG § 36 Abs. 5 S. 1, § 37 Abs. 1, § 37 Abs. 3 ;

Anspruch auf Kindergeld bei Unterbrechung des Studiums durch Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung

BSG, Urteil vom 15.10.1998 - Aktenzeichen B 14 KG 1/98 R

DRsp Nr. 1999/6665

Anspruch auf Kindergeld bei Unterbrechung des Studiums durch Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung

1. Wenn ein Student wegen der Mitwirkung in einem Selbstverwaltungsgremium der Hochschule für Studiensemester beurlaubt wird, so liegt auch dann eine den Anspruch auf Kindergeld ausschließende Unterbrechung der Ausbildung vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BAföG § 15 Abs. 3 Nr. 3, § 15 Abs. 4 ; BKGG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 S. 5; HRG § 36 Abs. 5 S. 1, § 37 Abs. 1, § 37 Abs. 3 ;

Gründe:

I

Die Beklagte wendet sich gegen ihre Verurteilung, dem Kläger auch während eines Urlaubssemesters seines Sohnes Kindergeld (Kg) nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zu zahlen.

Der Kläger bezog Kg für seinen am 5. Oktober 1968 geborenen Sohn U. (U), der ab Wintersemester 1989/90 an der Technischen Hochschule (TH) Darmstadt studierte. erstmals im Wintersemester 1991/92 war U wegen einer Mitarbeit im Allgemeinen Studentenausschuß (AStA) beurlaubt worden; für diese Zeit wurde die Bewilligung des Kg aufgehoben, wogegen der Kläger kein Rechtsmittel einlegte.