Anspruch auf Kindergeld, Berücksichtigung von Begabtenstipendien beim Kindeseinkommen, rückwirkende Aufhebung der Bewilligung sowie Rückforderung von Kindergeld, Verfassungsmäßigkeit
BSG, Urteil vom 02.10.1997 - Aktenzeichen 14/10 RKg 15/96
DRsp Nr. 1998/19205
Anspruch auf Kindergeld, Berücksichtigung von Begabtenstipendien beim Kindeseinkommen, rückwirkende Aufhebung der Bewilligung sowie Rückforderung von Kindergeld, Verfassungsmäßigkeit
1. Einen "als Ausbildungsbeihilfe gewährten Zuschuß von Unternehmen, aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die dafür öffentliche Mittel erhalten" i.S. von § 2 Abs. 2 S. 3 BKGG i.d.F. vom 31.1.1994 stellen auch bayerische Begabtenstipendien dar.2. Einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3GG, das Eigentumsgrundrecht des Art. 14GG, das Schutzgebot für Ehe und Familie aus Art. 6GG oder das Prinzip des Vertrauensschutzes gemäß Art. 20GG stellt die gesetzliche Änderung des § 2BKGG nicht dar.3. § 44gBKGG i.d.F. vom 31.1.1994 ist statt der §§ 48 und 50 SGB X als Spezialvorschrift auf die rückwirkende Aufhebung der Bewilligung sowie Rückforderung von Kindergeld anzuwenden.
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