BSG - Urteil vom 30.05.1990
10 RKg 7/90
Normen:
BKGG § 2 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 5 S. 1; EWGV 1408/71 Art. 74 Abs. 1 ;
Fundstellen:
SozR 3-5870 § 2 Nr. 7

Anspruch auf Kindergeld für arbeitslose Kinder eines Wanderarbeitnehmers

BSG, Urteil vom 30.05.1990 - Aktenzeichen 10 RKg 7/90

DRsp Nr. 1998/18902

Anspruch auf Kindergeld für arbeitslose Kinder eines Wanderarbeitnehmers

1. Arbeitslose Kinder eines Wanderarbeitnehmers, die in einem anderen Mitgliedstaat der EG leben, sind bei der Kindergeldgewährung auch zu berücksichtigen.2. Voraussetzung für die Kindergeldgewährung ist die Arbeitslosmeldung der Kinder im Wohnsitzland sowie deren Fähigkeit und Bereitschaft, den Arbeitsangeboten der Arbeitsverwaltung nach den im Wohnsitzland üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nachzukommen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 2 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 5 S. 1; EWGV 1408/71 Art. 74 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger Kindergeld für seine in Italien lebende Tochter Antonia zusteht.