LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.11.1997
L 1 Kg 2346/96
Normen:
BKGG § 1 Abs. 3 § 42 ; EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst e Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 Art. 6 Abs. 1 ; StaatenlÜbk Art. 24 Abs. 1 Buchst b DBuchst ii ;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 26.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 Kg 2036/94

Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.1997 - Aktenzeichen L 1 Kg 2346/96

DRsp Nr. 2006/23837

Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

1. Für Ansprüche aus Art 24 Abs 1 Buchst b DBuchst ii StaatenlÜbk kann keine weitergehende Gewährleistung; begründet werden, als sie das inländische Recht Ausländern einräumt. 2. Für Sachverhalte die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, gelten die gemeinschaftlichen Regelungen, insbesondere die Einbeziehung der Staatenlosen nach Art 3 Buchst e, Art 2 Abs 1 EWGV 1408/71, nicht. Wenn ein Arbeitnehmer niemals das Recht der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ausgeübt hat, so sind solche Berührungspunkte im Sinne der EWGV 1408/71 zu verneinen.